Ronny Günzel - Versicherungsmakler  Chemnitz - Finanzen

Ronny Günzel - Ver­sicherungs­makler Chemnitz - Finanzen

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Kranken-BU-Unfall

Akupunktur jetzt auf Kassenrezept

Seit dem 1. Januar 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Akupunkturbehandlung ohne Zuzahlung. Das gilt allerdings nur bei Rücken- oder Kniegelenksbeschwerden. Andere Anwendungsgebiete wie beispielsweise Asthma, Migräne oder Allergien sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer noch nicht enthalten, der jährlich vom „Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen“ festgelegt wird. Wirksamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Akupunkturbehandlung bei Rücken- und Knieschmerzen waren zuvor 6 Jahre lang in bundesweiten Studien untersucht worden. Dabei hatte sich die Akupunktur gegenüber schulmedizinischen Behandlungsverfahren wie beispielsweise der klassischen Physiotherapie als medizinisch gleichwertig und wirtschaftlich sinnvoll erwiesen. In der Regel genehmigt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 10 Akupunktursitzungen, in Ausnahmefällen und bei schweren chronischen Erkrankungen eventuell auch mehr. Bei Bedarf sollte man sich mit dem medizinischen Dienst seiner Kasse in Verbindung setzen und klären, was machbar ist. Wenn die Akupunktur guten Erfolg zeigt und auf teure herkömmliche Behandlungsmethoden verzichtet werden kann, sollte die gesetzliche Kasse sich nicht querstellen, auch wenn man mehr als 10 Behandlungstermine benötigt. Die Akupunkturbehandlung auf Kassenkosten dürfen übrigens nur solche Ärzte durchführen, die eine besondere Zusatzausbildung gemacht und ihre Qualifikation bei den Kassen nachgewiesen haben. Zuvor also beim Akupunkteur nachfragen, ob er die Kassenanerkennung besitzt und erstattungsfähig behandeln darf. Andernfalls trägt man als Patient alle Kosten selbst. Patientenvertreter loben die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen, kritisieren aber, dass Akupunktur etwa bei Migräne oder Allergien noch immer keine zuzahlungsfreie Kassenleistung ist, obwohl auch hier die Wirksamkeit bereits in Studien nachgewiesen sei.


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